AGB der nivia Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co KG 

1. Geltung der AGB

1.1 Geltung der AGB für aktuelle Vertragsschlüsse

Die nachstehenden AGB der nivia Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co KG (nachstehend: nivia) bilden die Grundlage der auch über das Internet geschlossenen Verträge mit Verbrauchern einerseits und Unternehmern andererseits (nachstehend jeweils: Käufer). Bezüglich entgegenstehender AGB des Käufers wird mittels dieser AGB kein Geltungseinverständnis erklärt.

1.2 Geltung der AGB für künftige Vertragsschlüsse

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass hierauf gesondert hingewiesen wird.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1 Werbeangaben der nivia sind keine Vertragsangebote; vom Käufer gewählte Sofortzahlung führt nicht zum Vertragsschluss

Werbeangaben der nivia sind rechtlich nicht als bindende Vertragsangebote einzuordnen. Die Nutzung zugelassener Sofortzahlungsarten durch den Käufer führt trotz Kaufpreis- bzw. Entgeltzahlung noch nicht zum Abschluss eines Vertrages.

2.2 Online-Vertragsschluss

Durch Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ bzw. „Kaufen“ gibt der Käufer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Vor Absenden seines Angebots hat der Käufer die Möglichkeit, seine eingegebenen Daten zu kontrollieren und ggf. zu verändern. Nach Absenden des Angebots wird eine E-Mail an den Käufer versendet, die den Eingang des Angebots bestätigt und deren Einzelheiten nennt. Der Kaufvertrag kommt durch Zusendung der Ware innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Angebotseingang zustande. Tritt der unwahrscheinliche Fall des Zugangs der Ware nach der genannten Frist (spätestens 14 Tage) ein, wird die Zusendung rechtlich als neues Angebot bewertet; dem Käufer steht es frei, dieses neue Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

2.3 Sonstige Arten des Vertragsschlusses

Übermittelt der Käufer sein Angebot per E-Mail, Fax, Post, Telefon oder auf sonstige Weise (bei Online-Bestellung gilt Ziff. 2.2), kommt der Vertrag durch Zusendung der Ware spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Angebotseingang zustande; im Übrigen gilt Ziff. 2.2 entsprechend.

2.4 Historie der Bestellungen

Seine zurückliegenden Bestellungen kann der Besteller im „Kunden-Bereich“ der nivia unter dem Stichwort „Mein Konto - > Meine Bestellungen“ einsehen.

3. PREISE, Zahlungsarten, Fälligkeit und Gefahrübergang

3.1 Gültiger Preis, Zahlungsarten, Fälligkeit des Kaufpreises

Es gelten jeweils die am Tag der Bestellung im Webshop genannten Preise einschließlich der Versandkosten und Steuern (Endpreis). Die Höhe der USt bestimmt sich nach den Gesetzen des Staates der Lieferadresse. Mit Erscheinen einer neuen Version des Webshops verlieren alle früheren Preisangaben für Neubestellungen ihre Gültigkeit. Die Bezahlung kann mittels PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) und Banküberweisung auch im Zuge der Vorauskasse, im seitens nivia zugestimmten Einzelfall auch per Nachnahme erfolgen. Die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sind sofort zur Zahlung fällig.

3.2 Gefahrübergang

Soweit der Käufer Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer über, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Etwas anderes gilt dann, wenn der Käufer den Lieferanten ohne vorherige Benennung durch die nivia beauftragt hat. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf ihn über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist und zwecks Versendung das Lager der nivia verlassen hat.

4. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt regelmäßig innerhalb von 3-5 Tagen bei einer Standardlieferung innerhalb Deutschlands. Der Beginn der nivia angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Dies betrifft insbesondere die korrekte Angabe seiner Lieferadresse. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist an dem nächsten Werktag.

5. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

5.2 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

5.3 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der nivia.

6. GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER VERBRAUCHERN ALS Käufer

Maßgebend sind die gesetzlichen Regelungen. Soweit im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen Schadensersatz geltend gemacht wird, ist hinsichtlich des Verschuldens § 8 maßgebend.

7. Gewährleistung gegenüber UNTERNEHMERN ALS Käufer

Ist die Ware mangelhaft und noch nicht weiter veräußert, ist die nivia unbeschadet der Regelung gemäß § 377 Abs. 2 HGB (Fiktion der Genehmigung der mangelhaften Ware bei Unterlassen der Mangelrüge, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar) und unbeschadet der Regelung gemäß § 377 Abs. 3 HGB (Fiktion der Genehmigung der Ware, wenn die Rüge nicht unverzüglich nachgeholt wurde, nachdem sich der bei der Untersuchung nicht entdeckte Mangel später gezeigt hat) berechtigt, nach eigener Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen.

Ein Recht zur Minderung hat der Unternehmer als Käufer nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Ware nach Entdeckung des Mangels weiter veräußert wird, es sei denn, die Nacherfüllung wäre fehlgeschlagen, fristgemäß nicht vorgenommen bzw. verweigert worden oder unzumutbar gewesen.

Ist die Ware mangelhaft und wurde sie weiter veräußert, ohne dass eine der zum Ausschluss der Minderung führenden Voraussetzungen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 vorliegt, hat der Käufer das Recht zur Minderung.

Im Fall der Ersatzlieferung besteht die entsprechende Verpflichtung der nivia Zug um Zug gegen Herausgabe der zu ersetzenden Ware durch den Käufer.

Der Käufer hat auch die Möglichkeit, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 437 Ziff. 3 BGB zu verlangen.

Soweit im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen Schadensersatz geltend gemacht wird, ist hinsichtlich des Verschuldens die nachstehende Regelung des § 8 maßgebend.

Keine Gewährleistungsansprüche entstehen, wenn der Mangel durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist.

8. Haftung

Soweit gesetzlich ein Verschulden die Voraussetzung für die Verpflichtung zum Schadensersatz betreffend Sach- und Vermögensschäden ist, haftet die nivia für Schäden dem Grunde nach bei einfacher Fahrlässigkeit nicht, es sei denn, hierdurch werden wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so eingeschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Die Haftung der nivia für Schäden der Höhe nach beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden.

Die Einschränkungen nach den vorstehenden Absätzen 1 und 2 betreffen nicht die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Fall der Produkthaftung.

Der in diesem Umfang bestehend Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt auch für Handlungen der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen der nivia.

9. Unmöglichkeit

Im Falle der Unmöglichkeit gilt Gesetzesrecht. Ergänzend wird vereinbart:

Im unwahrscheinlichen Fall des unverschuldeten Ausbleibens einer Selbstbelieferung nach bestätigtem Vertragsschluss informiert die nivia den Käufer unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit der Ware nebst Angabe, zu welchem Zeitpunkt voraussichtlich die Zusendung erfolgt. Der Käufer entscheidet dann, ob er auf eine spätere Lieferung wartet oder vom Vertrag zurücktritt. Im zweiten Fall erhält der Käufer seine Zahlungen zurück.

10. Widerrufsrecht

Der Verbraucher als Käufer hat im Fall von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) und im Fall von Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) ein Widerrufsrecht, es sei denn, die zu liefernde Ware ist nicht vorgefertigt, sondern nach Kundenspezifikation angefertigt ist, sodass nivia im Fall der Rücknahme der bestellten Ware erhebliche Nachteile als Folge der Wunschanfertigung entstehen würden. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der von nivia entsprechend den Gesetzen mitgeteilten Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular.

11. Verbraucherschlichtung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist nivia nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

12. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

12.1 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern als Käufer gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

12.2 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit nivia bestehenden Geschäftsbeziehungen ist der Sitz von nivia, soweit der Käufer nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

13. Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder dieser Vertrag Lücken enthalten, wird hierdurch die Vertragswirksamkeit nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt Gesetzesrecht. Im Falle von Lücken, die nicht über das Gesetz zu schließen sind, wird der Vertrag ergänzend danach ausgelegt, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wäre der nicht geregelte Fall erwogen worden.